FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Kinobesuch
ALLGEMEINE FRAGEN

Nein, da in der Vergangenheit viele reservierte Tickets nicht abgeholt wurden, bieten wir aktuell keine Reservierungen mehr an.

Wir öffnen eine halbe Stunde vor der ersten Film-Vorstellung

Wir planen unser Kinoprogramm (donnerstags – mittwochs) immer wöchentlich. In der Regel erscheint das neue Programm Montag-Mittag auf unserer Homepage oder in der „LichtBlick“-App.

Bitte bringe kein eigenes Essen oder Trinken mit in unser Kino. Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren viel, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten und gleichzeitig schaffen wir damit wichtige Arbeitsplätze in deiner Region. Ohne die Einnahmen aus dem Gastronomiebereich kann ein Kinobetrieb gar nicht profitabel geführt werden, da die Ticketerlöse zu großen Teilen an die Filmverleiher abgeführt werden müssen. Es ist daher nicht gestattet, in unseren Kinos mitgebrachte Getränke und Speisen zu verzehren.

Ja, das Popcorn wird in unserer hauseigenen Popcornküche hergestellt.

Sehr gerne! Wenn du einen Kinosaal mieten möchtest, kannst du dir ganz einfach auf dieser Webseite oben im Menü unter „Kinosaal mieten“ ein Angebot zusammenstellen oder du wendest dich an unser Eventteam unter dispo@kino-lichtblick.de.

FSK UND JUGENDSCHUTZ

Ja, die Kinobetreiber sind verpflichtet, im Zweifelsfall das Alter mittels Personal- oder Schülerausweis zu überprüfen bzw. Sorge dafür zu tragen, dass die Altersgrenzen eingehalten werden.

Durch das Jugendschutzgesetz und die FSK-Regelung entzieht der Gesetzgeber den Eltern die Verantwortung, wenn es um öffentliche Veranstaltungen wie zum Beispiel einen Kinobesuch geht. Das Kino muss sich also an diese gesetzlichen Vorgaben halten und darf hier keine Ausnahmen machen.

Wenn ein beispielsweise 16-Jähriger in eine Kinovorstellung (FSK 16) möchte, die allerdings erst nach 24Uhr endet. In dem Fall darf er/sie die Vorstellung nur besuchen, wenn entweder die Eltern oder eine erziehungsbeauftragte Person ihn/sie begleitet. Diese Übertragung gilt nur für die zeitliche Begrenzung gemäß Jugendschutzgesetz, nicht für die FSK-Regelung.